Ich akzeptiere die AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PASSAGIERFLÜGE
MIT PROPS DES FLIEGERMUSEUM ALTENRHEIN / FMA FLYERS
1. Der Verein Fliegermuseum Altenrhein (nachstehend VFMA) koordiniert und wickelt
administrativ die Flüge mit den Propss der FMA Flyers (nachstehend FMAF) ab.
Das FMAf ist für den Flugbetrieb mit den Props verantwortlich. Der Verein
Fliegermuseum Altenrhein betreibt das Fliege-
museum Altenrhein.
2. Die Piloten des FMAF führen entgeltliche Flüge nur mit Mitgliedern
des VFMA und somit nur mit einem geschlossenen Personenkreis
durch.
Die näheren Bestimmungen ergeben sich aus den aktuellen Statuten des
VFMA, welche der Unterzeichnete zur Kenntnis genommen hat. Bei en-
geltlichen Flügen ist ein Beförderungsschein auszustellen. Mit seiner Unte-
schrift akzeptiert der Passagier diese Geschäftsbedingungen und wird Mi-
glied des VFMA.
3. Die Piloten FMAF sind bemüht, den Passagierflug zum vereinbarten Zei-
punkt zu erbringen. Dieser Zeitpunkt kann aber aus meteorologischen und
technischen Gründen nicht garantiert werden.
Bei einer Flugverschiebung entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung
einer bereits geleisteten Zahlung. Stattdessen wird der Passagierflug bei
nächstmöglicher Gelegenheit nachgeholt, wobei der neue Zeitpunkt im
Voraus zwischen Passagier und Pilot abzusprechen ist.
Beharrt der Passagier auf Rückerstattung der geleisteten Zahlung,
wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 300.00 berechnet.
4. Der Passagier ist verpflichtet, eine allfällige Verhinderung mindestens 24
Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt bekannt zu geben. Versäumt er
diese Mitteilung, kann er auf seinem Anspruch für den entsprechenden
Passagierflug nicht beharren.
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5. Der Anspruch auf einen Passagierflug verfällt in jedem Falle, wenn der
Passagier nach einer Flugverschiebung den entsprechenden Piloten der
FMAF nicht innert eines Jahres zur Vereinbarung eines neuen Flug-
termins kontaktiert.
6. Der Passagier erklärt, im gegenwärtigen Zeitpunkt gesundheitlich in der
Lage zu sein, den Passagierflug absolvieren zu können. Sollte sich sein
Gesundheitszustand bis zum Zeitpunkt des Fluges verschlechtern, so ist
der Passagier verpflichtet, dies dem Piloten der FMAF schriftlich mit-
zuteilen.
7. Der Unterzeichnete bestätigt, dass er den Flug als Passagier auf eigenes
Risiko ausführt. Er ist sich bewusst, dass Fliegen gewisse Risiken in sich
birgt. Den Anweisungen und Instruktionen des Piloten ist strikte Folge zu
leisten.
8. Im Falle eines unentgeltlichen Fluges verzichtet der Unterzeichnete hiermit
im Rahmen des gesetzlich Zulässigen gegenüber dem Historic Flight
Center, gegenüber dem Flugzeughalter sowie dem Piloten auf allfällige
Haftpflichtansprüche, welche sich allenfalls aus dem Passagierflug ergeben
sollten.
9. Für sämtliche Streitigkeiten, welche sich aus oder im Zusammenhang mit
dem Passagierflug ergeben sollten, wird als Gerichtsstand Altenrhein,
Gemeinde Thal/SG, vereinbart. Für die Rechtsbeziehungen ist aus-
schliesslich Schweizer Recht anwendbar.